- 19. Februar 2021
- By Kerstin Dornieden
- In Allgemein, NEWS
- 304
📌Kein Garantieverlust bei Serviceleistungen nach Herstellervorgabe📌
Info an alle🚘:
➡️Kein Garantieverlust bei Serviceleistungen in der freien Werkstatt ⬅️
2010 hat das die EU-Kommission mit der KFZ-GVO 461/2010 festgelegt.
🔻Wichtig: die durchgeführten Arbeiten müssen nach Herstellervorgaben erfolgen.
© Text: Manuel Montefalcone / Verlag Kaufhold